Vielen Lengnauerinnen und Lengnauern sind die Blumentöpfe noch sehr präsent, welche vor Jahren als verkehrsberuhigende Massnahme für viel Geld angeschafft und wenig später wieder entsorgt werden mussten, weil sie für den Verkehr gefährlich waren.
Nun, bei der Tempo-30-Diskussion wurde an der Gemeindeversammlung versprochen, dass für die flächendeckende Einführung keine Massnahmen baulicher oder gestalterischer Natur notwendig sind.
Jetzt passiert bei der Umsetzung von Tempo 30 genau das: es werden Tempo-30-Schilder in Fahrbahnen gestellt. Das sind bauliche und «gestalterische» Massnahmen. Sie widersprechen nicht nur den Angaben an der Gemeindeversammlung, sie sind an einigen Stellen auch eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden.
Gemäss gutbezahltem Verkehrsplaner müsse das so sein, es brauche eine Torwirkung! Dem erstaunten Bürger bleibt nur noch ein Kopfschütteln: Es gibt kein Gesetz, dass eine Verkehrstafel auf der Fahrbahn stehen muss. Im Raum steht nicht die Frage, ob ein Unfall passiert, sondern wann.
Leserbrief Die Botschaft
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