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Interpellation: Der Kanton Aargau führt ein rechtlich überholtes Richtplanverfahren


Interpellation: Der Kanton Aargau führt ein rechtlich überholtes Richtplanverfahren – Alibiübung auf Kosten der Gemeinden

Aarau, 21. Oktober 2025 werde ich im Grossen Rat eine Interpellation einreichen, die den laufenden Richtplanprozess des Kantons Aargau kritisch hinterfragt. Im Zentrum steht die Frage, ob der Kanton mit der sogenannten Gesamtüberprüfung Paket 2 (GÜP 2) ein rechtlich überholtes Verfahren weiterführt – und damit Gemeinden, Planungsverbände und Verbände in ein Verfahren zwingt, das mit dem neuen Bundesrecht (RPG 2 / RPV) nicht mehr vereinbar ist.

Gemäss Art. 11 Abs. 2 Raumplanungsgesetz (RPG) darf der Bundesrat einen kantonalen Richtplan nur genehmigen, wenn dieser mit dem geltenden Bundesrecht übereinstimmt. Da das revidierte RPG 2 und die neue Raumplanungsverordnung (RPV) per 1. Januar bzw. 1. Juli 2026 in Kraft treten, müssten alle kantonalen Richtplanvorlagen an die neuen Vorgaben angepasst werden. Ein nach altem Recht erarbeiteter Richtplan kann vom Bund nicht mehr genehmigt werden.

„Der Kanton weiss seit Langem, dass RPG 2 gilt – tut aber so, als sei nichts passiert“, erklärt Suter. „Damit riskiert er, dass Gemeinden, Landwirte und Planungsverbände wertvolle Zeit und Geld in ein Verfahren investieren, das der Bund später gar nicht genehmigen kann.“


Hintergrund: Gefahr eines Stillhalteverfahrens

Sollte der Kanton den Richtplan trotzdem nach altem Recht einreichen, droht gemäss Art. 12 RPG ein sogenanntes Stillhalteverfahren: Der Bund kann ein Verbot für alle planungsrelevanten Handlungen verfügen – ein faktischer Planungs- und Baustillstand im ganzen Kanton.

Trotz dieses Risikos hält der Regierungsrat am bisherigen Verfahren fest. Das bedeutet, dass Gemeinden und Planungsverbände erhebliche Ressourcen aufwenden, obwohl der rechtliche Bestand des Prozesses unklar ist.


Belastung für das Milizsystem

Die Interpellation weist auch auf die Überforderung des Milizsystems hin. Die Unterlagen des Richtplanverfahrens sind umfangreich, technisch und für viele Gemeinderäte kaum bewältigbar. Gefordert wird eine miliztaugliche Darstellung mit klarer Aufschlüsselung:

  • Wo entstehen Mehrkosten für Gemeinden?

  • Wo droht ein Autonomieverlust?

  • Welche neuen Aufwände bringen zusätzliche Gutachten (z. B. Klima, Biodiversität, Lärm)?


  • Statt Planungssicherheit zu schaffen, produziert der Kanton ein Bürokratiegebilde, das mehr Arbeit und neue Stellen schafft – aber keine Lösungen für die Gemeinden“


Ziel der Interpellation

Mit der Interpellation soll der Regierungsrat:

  • die rechtliche Grundlage des Verfahrens offenlegen,

  • eine RPG-2-konforme Planung sicherstellen,

  • und die Gemeinden vor unnötiger Bürokratie und Mehrkosten schützen.

Zudem soll klargestellt werden, wie der Kanton die Gemeinden entschädigt, falls sich das Verfahren als nicht genehmigungsfähig herausstellt.

 
 
 

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